Recht und Verwaltung
Die AG Recht und Verwaltung verfolgt Änderungen der Gesetze, die Flüchtlinge betreffen (z. B. Asylgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz, Landesaufnahmegesetz, SGB II – in Anlehnung an das sog. Hartz IV-Gesetz), um die Geflüchteten gezielt zu informieren und sie bei Kontakten mit den Ämtern zu untersützen.
Für die Ehrenamtlichen bedeutet das, zunächst den individuellen Status eines Flüchtlings festzustellen, da mit dem jeweiligen Status bestimmte Rechte verbunden sind. Auf dieser Grundlage können die Flüchtinge zu rechtlichen Themen und zur Praxis in den Verwaltungen (z. B. Ausländerämter) beraten werden. Dazu gehört zum Beispiel die Unterstützung bei Bescheiden vom Amt.
Für weitergehende Maßnahmen wie Klagen vor Gericht ist die Einschaltung eines Rechtanwaltes zwingend erforderlich. Dies ist kostenpflichtig (500 bis 800 €).
Auf Anfrage der Patinnen und Paten konnte bereits mehreren Flüchtlingen geholfen werden.
Bedarf:
Neue Mitstreiter werden gesucht.
Regelmäßige Sprechstunden in der Unterkunft:
Mittwochs, 15:00 -16:00 Uhr Gemeinschaftsraum der Unterkunft
Kontakt:
Gern können Sie über folgenes Formular Kontakt mit uns aufnehmen
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